Benutzungsordnung
für das Regionale Natur- und Kulturerlebniszentrum Leckerhölken
der Gemeinde Bothkamp

 

 

§ 1
Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken inkl. Küchenzeile, dem Flur, der sanitären Anlagen sowie des Außengeländes des Natur- und Kulturerlebniszentrums der Gemeinde Bothkamp (24250 Bothkamp, Leckerhölken).

 

§ 2
Allgemeines

Die in § 1 genannten Räumlichkeiten befinden sich im Eigentum der Gemeinde Bothkamp und stehen allen Bürgern, Vereinen, Organisationen und Parteien (Nutzungsberechtigte) der Gemeinde Bothkamp zu sozialen, kulturellen, sportlichen und privaten Veranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung weitere Nutzungen und Nutzungsberechtigte allgemein oder im Einzelfall zulassen. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde Bothkamp kann ich solchen Fällen Genehmigungen vorab in Form von Eilentscheidungen erteilen.

 

§ 3
Organisation

(1)  Die Betreuung und Organisation (Terminkoordination, Schlüsselübergabe, etc.) obliegt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Gemeinde Bothkamp. Er/Sie kann diese Aufgabe auf einen durch ihn/sie beauftragten Bewirtschafter/in übertragen.

 

(2)  Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder der/die von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in verwahrt die Schlüssel zum Natur- und Kulturerlebniszentrum. Die Anzahl möglicher Zweitschlüssel ist auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken und in einer gesondert anzulegenden Schlüsselordnung zu dokumentieren.

 

(3)  Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder der/die von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in führt den Terminkalender über die Benutzung des Natur- und Kulturerlebniszentrums.

 

(4)  Jede beabsichtigte Nutzung der Räumlichkeiten ist spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin bzw. dem/der von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in abzustimmen und in den Terminkalender einzutragen. Es ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bothkamp und dem Nutzer der Räumlichkeiten abzuschließen (Anlage 1 dieser Benutzungsordnung).

 

(5)  Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Termine nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Gemeindliche Termine/Veranstaltungen werden immer vorrangig behandelt. Termingebundene Veranstaltungen sind vor turnusmäßigen Veranstaltungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund können bereits fest vergebene Termine in Ausnahmefällen vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin bzw. dem/der von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in abgesagt werden. Die Absage muss dem Nutzer unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Entschädigungspflicht der Gemeinde Bothkamp für aus der Absage resultierende Schäden des Nutzers besteht nicht.

 

§ 4
Nutzungsentgelt

(1)  Jede Nutzung der Räumlichkeiten ist grundsätzlich kostenpflichtig.

 

(2)  Kostenfrei sind Veranstaltungen der Gemeinde Bothkamp, sowie deren Einrichtungen und Organisationen, in denen die Gemeinde Mitglied ist.

Zudem ist die Nutzung durch ortsansässige Personen und Organisationen, die sich in der Gemeinde Bothkamp bürgerschaftlich-ehrenamtlich engagieren, für Aktivitäten im sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich kostenfrei.

Veranstaltungen von Wählergemeinschaften und Parteien, deren Aktivitäten sich laut Satzung allein auf Bothkamper Gebiet beziehen, sind ebenfalls kostenfrei.

 

(3)  Der Nutzer verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) zur Entrichtung des individuellen Nutzungsentgeltes. Das Nutzungsentgelt wird bei Schlüsselübergabe im Voraus fällig. Alternativ ist das Nutzungsentgelt in voller Höhe, spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn, an das Amt Preetz-Land, Amtskasse auf folgende Bankverbindung (Förde Sparkasse) zu zahlen:

 

IBAN: DE97 2105 0170 0020 0001 05
BIC: NOLADE21KIE

 

Als Verwendungszweck sind „Nutzungsentgelt Natur- und Kulturerlebniszentrum Bothkamp“ sowie das Veranstaltungsdatum anzugeben.

 

(4)  Die Höhe der Gebühr beträgt für

 

 

 

Großer

Saal

Friesenstube/ Gaststube oder Clubraum

a)

private Veranstaltungen Bothkamper Bürger

  175,00 €

    75,00 €

b)

private Veranstaltungen auswärtiger Bürger

  350,00 €

   150,00 €

c)

Veranstaltungen von Vereinen mit Bezug zum Barkauer Land

nach Vereinbarung

d)

sonstige Veranstaltungen

nach Vereinbarung

e)

Regelmäßige Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine aus dem Barkauer Land

nach Vereinbarung

f)

Sonstige regelmäßige Veranstaltungen

nach Vereinbarung

g)

Veranstaltungen für Jugendliche

nach Vereinbarung

h)

gewinnorientierte Veranstaltungen

nach Vereinbarung

 

(5)  Für die Nutzung der Küche ist zusätzlich eine Pauschale von 50,00 Euro zu entrichten.

 

(6)  Die Auslagen für die Reinigung der Tischdecken werden nach Aufwand berechnet.

 

(7)  Bei unentgeltlicher Nutzung ist eine gesonderte Reinigungsleistung zu entrichten.

 

(8)  Der/die Vorsitzende des Strategieausschusses berichtet im Rahmen der Jahresrechnung über die Nutzung des Natur- und Kulturerlebniszentrums und das entsprechende Einnahmeaufkommen.

 

 § 5
Schlüssel

(1)  Der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin bzw. der/die von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in übergibt den Schlüssel nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung und Zahlung des Nutzungsentgeltes bzw. vor dem Termin an den Nutzer. Dem Nutzer ist es untersagt den Schlüssel an eine andere Person weiterzuleiten. Die Anfertigung von weiteren Schlüsseln durch den Nutzer ist ebenfalls untersagt.

 

(2)  Nach der Nutzung und Reinigung der Räumlichkeiten ist der Schlüssel unverzüglich an den/die Bürgermeister/Bürgermeisterin bzw. den/die von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in zurückzugeben.

 

(3)  Der Nutzer haftet im Falle eines Schlüsselverlustes und trägt die Folgekosten.

 

§ 6
Aufsicht

Der Zutritt zu den Räumlichkeiten und die Nutzung ist nur in Anwesenheit des in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Nutzers bzw. der zusätzlich benannten, volljährigen verantwortlichen Person gestattet. Der Nutzer übernimmt gegenüber der Gemeinde Bothkamp die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Hierzu gehört insbesondere die Vermeidung von Lärmbelästigung (insbesondere nach 22 Uhr) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Räumlichkeiten.

 

§ 7
Nutzung

(1)  Die überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur zum vereinbarten Termin sowie einen halben Tag vorher und nachher und für den angemeldeten Zweck genutzt werden. Wird das Natur- und Kulturerlebniszentrum nicht zur einmaligen Benutzung überlassen, so erfolgt die Überlassung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Im Widerrufsfalle entsteht keine Entschädigungspflicht seitens der Gemeinde Bothkamp.

 

(2)  Die Räumlichkeiten sind schonend zu behandeln.

 

(3)  In den Räumlichkeiten gilt generelles Rauchverbot.

 

(4)  Die Räumlichkeiten gelten als ordnungsgemäß überlassen, wenn Mängel nicht unverzüglich, schriftlich bei dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder dem/der von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in gemeldet/dokumentiert werden. Mit der Unterschrift auf der Nutzungsvereinbarung bestätigt der Nutzer den ordnungsgemäßen Zustand der Räumlichkeiten.

 

(5)  Die Entfernung von Einrichtungsgegenständen aus den Räumlichkeiten ist nicht gestattet.

 

(6)  Das Mobiliar ist ausschließlich in den Innenräumen zu nutzen.

 

§ 8
Reinigung

(1)  Die Reinigung der in § 1 genannten Räumlichkeiten (inkl. Toiletten) obliegt nach jedem Termin/jeder Veranstaltung dem Nutzer. Dies gilt auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen.

 

(2)  Nicht verzehrte Speisen und Getränke sowie der angefallene Müll sind durch den Nutzer zu entsorgen.

 

(3)  Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass der Beginn nachfolgender Belegungen der Räumlichkeiten nicht verzögert werden.

 

(4)  Kommt ein Nutzer seiner Reinigungsverpflichtung nicht nach, kann die Erlaubnis zur Nutzung der Räumlichkeiten durch den Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder den/der von ihm/ihr beauftragten Bewirtschafter/in entzogen werden.

 

§ 9
Haftung

(1)  Der Nutzer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und des Inventars entstehen. Er ist der Gemeinde Bothkamp zur Erstattung des entstandenen Schadens verpflichtet. Eltern haften für ihre Kinder.
Soweit höhere Kosten entstanden sind, sind diese separat an die Gemeinde Bothkamp zu erstatten.

 

(2)  Für Schäden, die dem Nutzer oder anderen beteiligten Personen seiner Veranstaltung entstehen, wird von Seiten der Gemeinde Bothkamp keine Haftung übernommen. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird seitens der Gemeinde Bothkamp ebenfalls nicht übernommen.

 

§ 10
Sonstige Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat auf seine Kosten für die Erfüllung aller aus Anlass der Nutzung zu treffenden Bau-, Feuer-, Sicherheits-, Gesundheits- und ordnungsrechtlicher Vorschriften zu sorgen und ist dafür verantwortlich, dass die für die Veranstaltung erforderlichen, behördlichen Genehmigungen eingeholt werden. Der Nutzer hat vor, während und nach der Veranstaltung für Ruhe und Ordnung auf den Grundstücken/in den Räumlichkeiten zu sorgen. Es ist Rücksicht auf Nachbarn und Anlieger zu nehmen. Das Betreten von nicht überlassenen Räumlichkeiten ist untersagt. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und/oder der/die von ihm/ihr beauftragte Bewirtschafter/in sind berechtigt, die überlassenen Räumlichkeiten jederzeit zu betreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

§ 11
Datenschutz

Die Gemeinde Bothkamp ist befugt, personenbezogene Daten der betroffenen Personen zu verarbeiten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben nach dieser Benutzungsordnung erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LDSG) vom 02.05.2018 in der jeweils gültigen Fassung.

Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

·         Abschluss einer Nutzungsvereinbarung

·         Terminvereinbarung, Rechnungstellung

Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

Name, Vorname, Anschrift, Telefon

Die personenbezogenen Daten werden erhoben durch Mitteilung der betroffenen/ abgabepflichtigen Person.

 

§ 12
Schlussbestimmungen

Der Nutzer bestätigt durch Unterzeichnung der in Anlage 1 beigefügten Nutzungsvereinbarung, dass er diese Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen hat und als rechtsverbindlich anerkennt.

Diese Benutzungsordnung wurde von der Gemeindevertretung Bothkamp am

29.03.2022 beschlossen. Jede Änderung bedarf einer erneuten Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

Bothkamp, den 30.03.2022

 

______________________________

          Stefani Preuß
       - Bürgermeisterin -

 

 


 

Anlage 1 zu § 3 Abs. 4
der Benutzungsordnung für das Natur- und Kulturerlebniszentrum

Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

 

Nutzungsvereinbarung

über die Nutzung des Natur- und Kulturerlebniszentrum Leckerhölken

der Gemeinde Bothkamp

 


Nutzer:

Name:           ____________________

Vorname:      ____________________

Anschrift:      ____________________

____________________

Telefon:         ____________________

Weitere verantwortliche Person:

Name:           ____________________

Vorname:      ____________________

Anschrift:       ____________________

 ____________________

Telefon:         ____________________


 

Zur Nutzung überlassene Räumlichkeiten:

¨  O Natur- und Kulturerlebniszentrum Bothkamp

(Gemeinschaftsraum, Küche, Flur, WC)

¨  O Sonstige Räumlichkeiten:  ___________________________       

Tag und Uhrzeit der Veranstaltung: ____________________

Veranstaltung:               ______________________________

Nutzungsentgelt:           ______________________________

Betrag in bar erhalten                                                                  
Bothkamp, den  ________________

 

_____________________________

(Unterschrift Gemeinde Bothkamp)

 

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Benutzungsordnung für das Natur- und Kulturerlebniszentrum der Gemeinde Bothkamp in der aktuellen Fassung an.

Bothkamp, den  ________________                                                                


_____________________________

(Unterschrift des Nutzers)


Benutzungsordnung DGH Bothkamp